Finanzen & Recht
Naturheilpraxis 11/2022

Patientenabrechnung für Heilpraktiker

Mit Abrechnungsprogramm, per Hand oder doch über ein Abrechnungsunternehmen?

Heilpraktiker sind in der Berechnung ihrer Honorare mehr oder weniger frei, da es keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte (GOÄ) gibt. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es seit 1985 das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses Verzeichnis allein reicht jedoch oft nicht, sich im Geflecht der Regeln der vielen verschiedenen Kostenträger, der Ansprüche und Wünsche der Patienten sowie ihrer eigenen Bedürfnisse und aktuellen Stundensätze zurechtzufinden. Der Weg durch das "Gebühren- und Abrechnungslabyrinth" ist nicht immer einfach.

Ein Beitrag von Linda Schmieder
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Immer mehr der aktuell über 40 000 Heilpraktiker-Praxen in Deutschland arbeiten nicht kostendeckend bzw. die Heilpraktiker können über die Einnahmen der Praxis ihren Lebensunterhalt nicht vollständig bestreiten. Der Balanceakt zwischen Therapeuten-Patienten-Beziehung in Hinblick auf die Therapie und der Wirtschaftlichkeit ist für den Berufsstand oft schwierig zu vereinbaren.

Laut einer Studie des Bundes Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) aus dem Jahr 2017 wird der Umsatz der Heilpraktiker-Praxen insgesamt zu fast je 50 % in Selbstzahler und Patienten, die eine Abrechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) benötigen, aufgeteilt. In die Gruppe der Patienten, die eine Rechnung nach GebüH benötigen, fallen Privatversicherte, Patienten mit einer Zusatzversicherung als auch Beamte, die über die Beihilfe versichert sind.

Surftipps

  • Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. bdh-online. Repräsentative Umfrage: Jeden Tag gehen in Deutschland 128 000 Patienten zum Heilpraktiker. n.rpv.media/5dt
  • Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker GmbH. n.rpv.media/5dy

Selbstzahler sind Patienten, die gesetzlich versichert sind und keine Zusatzversicherung besitzen. Selbstzahler werden behandelt und zahlen im Normalfall einen festgelegten Stundensatz bzw. Eurobetrag, je nach Therapie. Sie benötigen keine Rechnung nach GebüH, jedoch eine Rechnung inkl. Diagnose. Seit 2017 müssen auf jeder Rechnung Diagnosen zu finden sein, damit Heilbehandlungen von Wellnessbehandlungen unterschieden werden können, die mit einem höheren Satz versteuert werden.

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