Herstellung von Arzneimitteln
Heilpraktiker müssen bei Anwendung, Verordnung und Herstellung von Arzneimitteln bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Welche dies im Detail sind, soll in diesem Beitrag erklärt werden.

Die Anwendung von Arzneimitteln, deren Lagerung und Herstellung regelt in Deutschland das Arzneimittelgesetz. Nach einem ersten umfassenden Arzneimittelgesetz aus dem Jahr 1961 musste schon 1976 ein neues Arzneimittelgesetz verabschiedet werden, da das Gesetz von 1961 in seinen Sicherheitskriterien durch den Conterganskandal mit seinen Grenzen deutlich wurde. Im Jahr 1976 wurde das Arzneimittelgesetz grundlegend überarbeitet und wird seitdem immer wieder novelliert, zuletzt am 7.11.2022.
Hilfreiche Informationen
Der aktuelle Stand des Arzneimittelgesetzes ist im Onlineverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz zu finden. n.rpv.media/5kh
Wer in seiner Praxis Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellt, muss bei der Herstellung allgemeine Regeln der Hygiene und der sachgerechten Herstellung beachten. Die Auslegungshilfe und die Risikobewertung der Arbeitsgruppe der leitenden Medizinalbeamten, an der man sich orientieren kann, findet sich auf der Homepage der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker. n.rpv.media/5ki