Schwerpunkt
Naturheilpraxis 08/2018

Europäische Datenschutzverordnung – was Sie wissen müssen

Am 25. Mai 2018 trat die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft. Sie ersetzt die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Die Datenschutzverordnung gilt für alle Praxen und Kliniken unabhängig vom Firmensitz, von ihrer Größe, wenn sie Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen. Der Artikel zeigt auf, was jetzt zu tun ist.

Ein Beitrag von Dr. Anke Schmietainski und RA Dr. Anette Oberhauser
Lesezeit: ca. 9 Minuten
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Die Datenschutzverordnung ist vor allem deshalb in aller Munde, weil sich die Strafen bei Verstoß gegen die Verordnung empfindlich erhöhen. Bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder sind nach dem Gesetz möglich.

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen jede Praxis und jeden Webseitenbetreiber: Webstatistiken, Kundendaten, Newsletter, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen. Es gibt in fast allen Bereichen des Datenschutzrechts umfangreiche Neuregelungen. Einige sind relativ einfach umzusetzen, andere sind sehr komplex.

Der Artikel, der in Zusammenarbeit der beiden Autorinnen entstand, hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten, und zeigt Ihnen, wie Sie diese einfach und schnell für Ihre Website umsetzen.

Änderungen auf Ihrer Webseite

Auf Ihrer Webseite sind drei Bereiche betroffen:

  • Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung
  • Besonderheiten beim Einbinden von Google Analytics und anderen Statistiken
  • gesicherte Datenübertragung und Hinweis auf die Verarbeitung der Daten, wann immer Kundendaten erfasst werden