Fachforum
Naturheilpraxis 10/2018

Die vier wichtigsten Zeichen der Irisdiagnostik – Teil 2

Es gibt vier Iriszeichen, die eine absolute Sonderstellung für das Verständnis der Hintergründe jeder beliebigen Krankheit bzw. Funktionsstörung des Gesamtorganismus haben. Die abgedunkelte und die enge Krausenzone haben wir in Teil 1 dieses Beitrags vorgestellt. Mit der erweiterten Krausenzone und Pigmentfarben schließen wir nun direkt an diesen ersten Teil an.

Ein Beitrag von Friedemann Garvelmann
Lesezeit: ca. 5 Minuten
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Die erweiterte (ektasierte) Krausenzone

Hier anzuwendender Lehrsatz: Nur fließende Säfte können ihre physiologischen Funktionen erfüllen, Stagnation im Säftefluss ist immer pathogen.

Die generell oder in einzelnen Sektoren auf mehr als ein Viertel der Gesamtbreite der Iris erweiterte Krausenzone ist neben Transversalen eines der iridologischen Erkennungsmerkmale der plethorischen Konstitution (siehe Bild 1 und 2). Der namensgebende Begriff Plethora bezeichnet einerseits eine pathologisch gesteigerte substanzielle Blutmenge, deren humorale Qualität kalt ist bzw. durch kakochyme Verunreinigung mit Schärfen weitere pathogene Qualitäten aufweisen kann (Plethora vera). Andererseits wird mit Plethora in der traditionellen europäischen Naturheilkunde (TEN) eine Atonie des venösen Gefäßsystems bezeichnet, die zu passiven Stauungen im venösen Rückfluss führt (Plethora spuria). Daraus resultieren im Wesentlichen zwei Pathomechanismen, die hier auf das Minimum reduziert dargestellt sind:

  1. Der gestaute venöse Rückfluss behindert den arteriellen Zufluss im Kapillarsystem, was zu Einschränkungen des Nährstroms führt. Dies wird durch die stauungsbedingt verlängerte interstitielle Transitstrecke noch verstärkt. Folge sind vielfältige Energiemangelsyndrome der betroffenen Organe und Gewebe.
  2. Der Abtransport von Schärfen aus den Geweben ist stark eingeschränkt. Das betrifft sowohl den venösen als auch den lymphatischen Klärstrom. Die Insuffizienz dieser inneren Abflusswege bedingt, dass den Eliminationsorganen die ausscheidungspflichtigen Säfte nicht adäquat zugeführt werden können. In diesen Fällen kann auch die intensivste Anregung der Ausscheidungsorgane nicht zur Schärfenentlastung führen, denn das Problem liegt im Fließsystem des Organismus, das ihnen vorgeschaltet ist. Notwendig sind in diesem Fall vielmehr die säftebewegenden Mittel und Methoden der alten Heilkunde.