Panorama
Naturheilpraxis 08/2018

Cool bleiben – auch einige Arzneimittel

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Jährlich werden mehr als 660 Millionen Medikamente ärztlich verordnet. Knapp fünf Prozent davon erfordern spezielle Lagerungsbedingungen: 30 Millionen Arzneimittel sind temperaturempfindlich und müssen im Sommer entsprechend gekühlt werden, damit sie wirksam bleiben. Zwei Drittel davon gelten als Kühlartikel, deren Lagertemperatur acht Grad Celsius nicht überschreiten darf. Hinzu kommen noch etwa acht Millionen weitere Medikamente, die innerhalb der gesamten Lieferkette und bei der Lagerung ohne Unterbrechung zwischen zwei und acht Grad gekühlt werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise verschiedene Impfstoffe, etwa gegen Gelbfieber, Masern, Mumps und Röteln. Auch bei bestimmten Augentropfen oder Asthma-Aerosolen darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden.
Für den Sommerurlaub können hitzeempfindliche Arzneimittel in einer Kühltasche verstaut werden, Kühlelemente sind jedoch nicht erforderlich. Anders sieht es bei Insulin aus, das auch zu Hause im Kühlschrank gelagert werden muss. Hier ist ein Kühlakku erforderlich. Aber Achtung: Weil das Präparat nicht einfrieren darf, sollte es mit einem Handtuch umwickelt werden.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. bit.ly/2svQPeV