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04. August 2022

Offener Protest

Bundesärztekammer streicht Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung.

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Svechkova Olena / shutterstock.com

Im Mai 2022 hat der 126. Deutsche Ärztetag mit deutlicher Mehrheit beschlossen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) zu streichen. Als Begründung wurde das Fehlen wissenschaftlicher Studien angegeben, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen. Es wurde darauf verwiesen, dass homöopathisch tätige Ärzte die Ausübung dieser Art der Versorgung weiterhin möglich sei. Als erste Kammer hatte die Ärztekammer Bremen bereits im September 2020 die Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung gestrichen. Inzwischen haben 13 von 17 Landesärztekammern Homöopathie als Zusatzbezeichnung aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen.

Mit Unverständnis und einem offenen Brief an die Bundesärztekammer reagierte daraufhin der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und bezeichnete Vorgehensweise wie Beschluss als kurzsichtig, nicht nachvollziehbar, undemokratisch, willkürlich, sicherheitsgefährdend und respektlos. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem zur Abstimmung stehenden Thema sei nicht ermöglicht worden, da der Antrag auf Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung erst am Tag vor der Abstimmung von 7 Delegierten gestellt worden sei. Dabei heißt es in § 2.1 der Geschäftsordnung des Ärztetages: „Die Einberufung zum ordentlichen Ärztetag soll mindestens vier Wochen vor dem Ärztetag unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergehen“. Auch wurde keine Begründung gegeben, wie dies für dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, eigentlich notwendig wäre, sondern pauschal mit dem Fehlen wissenschaftlicher Studien als Beleg für einen evidenzbasierten Einsatz begründet. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Vertretern der Homöopathie sei dadurch verhindert worden, ein Vorgehen, das der sachbezogenen und ausgewogenen Meinungsbildung auf der Basis von Fakten diametral gegenübersteht. Auch das Fehlen wissenschaftlicher Studien als pauschale Anschlussbegründung sei schlicht nicht zutreffend. Gerade da zahlreiche Studien vorliegen, sei die Nachprüfbarkeit der seit Jahrzehnten von den Ärztekammern kontrollierten Curricula sowie die in Fallseminaren erworbene Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der konkreten Anamneseführung, Fallanalyse und homöopathischer Arzneiwahl sogar optimiert worden.

Quelle: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)