Aktualisierte Leitlinie Zöliakie

Weil etwa die Hälfte aller Erkrankten nicht diagnostiziert sei, sollte laut aktualisierter Leitlinie nicht nur bei einer Reifestörung von Kindern, sondern auch bei monosymptomatischen Patienten, z. B. mit mikrozytärer Anämie oder Osteopenie, verzögerter Pubertät sowie unerfülltem Kinderwunsch, eine Zöliakie in Betracht gezogen werden. Wir haben hier eine Überdiagnostik beim Einzelnen und eine Unterdiagnostik in der Breite, konstatiert Leitlinienkoordinator PD Dr. med. Michael Schumann von der Berliner Charité. Statt bei Beschwerden sofort zu einer glutenfreien Diät zu raten, sollte immer zuerst unter glutenhaltiger Kost eine Zöliakie ausgeschlossen werden. Insgesamt soll ein stärkerer Fokus auf Serologie gelegt werden. Erst bei positiver tTGA-Serologie kann sich dann eine Gastroskopie anschließen. Schumann ist überzeugt, dass Hausärzte im Verdachtsfall nur die notwendige Basisdiagnostik – also IgA-Antikörper gegen Gewebstransglutaminae (tTGA-IgA) und Gesamt-IgA – durchführen lassen, dafür jedoch lieber mehr Patienten untersuchen sollten. Eine Neuerung sieht die Leitlinie gerade bei der Diagnostik bei Kindern vor und empfiehlt unter bestimmten Umständen auf eine Ösophagogastroduodenoskopie zu verzichten, sondern stattdessen bei einer 10-fach erhöhten tTGA-IgA-Konzentration eine Zöliakiediagnose ohne Biopsie anzubieten, die durch eine 2. Blutprobe abgesichert wird, die AgA-Antikörper gegen Endomysium bestimmt.
Quelle: Springer Medizin