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26. Januar 2022

Rechtliche Einordnung: CBD-Öl ist in NRW für Heilpraktiker legal

Lesezeit: ca. 2 Minuten
Endower GmbH

Seit Wochen erhalten Heilpraktiker, die CBD-Öl in der Therapie empfehlen oder es weiterverkaufen, Post von der Lebensmittelbehörde. In der Regel wird dabei „das Inverkehrbringen von Cannabidiol (CBD)-haltigen Lebensmitteln“ untersagt. Hierbei wird sich auf eine Allgemeinverfügung bezogen.

Für praktizierende Heilpraktiker stellt sich die Frage: darf man CBD-Öl in NRW nicht mehr verkaufen? Habe ich etwas Illegales getan? Viele Fragen werden aufgeworfen und zeitgleich sind die Anordnungen der Behörden in den Briefen sehr strikt. Ist CBD nun illegal in NRW und darf ich weiterhin mit dem Naturheilmittel arbeiten? Darf ich zum Beispiel auf CBDwelt CBD-Öl kaufen?

CBD-Öl kann in NRW legal sein

Aus dem Gesamtkonsens der verschiedenen Amtsblätter und Arbeitsgruppen ergibt sich, dass CBD in Lebensmitteln per se nicht verkehrsfähig ist. Dies ist faktisch falsch.

Die Aktionen der Behörden obliegen dem Fakt, dass CBD in der Novel Food Verordnung zu finden ist. Diese besagt, dass neuartige Lebensmittel eine Zulassung bedürfen. Fragwürdig, aber Fakt. Dieser Auffassung ist man aber nicht überall. CBD in seiner isolierten Reinform darf als Novel Food angesehen werden, aber keine natürlichen Vollextrakte aus der Cannabispflanze, solange diese Extrakte aus EU-zertifiziert sind. Ebenso gelten Hanf-Aroma-Extrakte, Aromaprodukte und Kosmetiköle nicht als Novel Food.

Des Weiteren steht in den Amtsblättern meistens unter dem Punkt 1 römisch-1: „Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Cannabidiol (als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“) enthalten, wird untersagt.“

Dieser Punkt ist wichtig in der Argumentation, rechtlich sichere Produkte zu verkaufen. Die meisten CBD Produkte enthalten nachweislich keine Isolate oder sind mit Isolaten angereichert. Natürliche Vollspektrum-Extrakte fallen also nicht unter diese Anordnung!

Vitadol CBD-Öl ist kein „Novel Food“ und darf empfohlen werden

Schauen Sie also genau nach, was für CBD Produkte Sie verkaufen oder empfehlen. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht mehr verkehrsfähig, während Vollspektrum-Extrakte als Mundpflegeprodukte verkehrsfähig und legal sind.

Vitadol CBD-Öl gehört zu den legalen Produkten. Als einer der Marktführer in den deutschen Apotheken können die Produkte per PZN jederzeit gekauft werden.

Quellen:

  • https://www.presseportal.de/pm/141925/4630535
  • https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html
  • https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=72&ascii=C
  • https://cannatrust.eu/wiki/ist-cbd-legal/
  • https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-oel-cbd-verkauf-verbot-100.html
  • https://www.bfarm.de/SharedDocs/FAQs/DE/BtmGrundstoffeAMVV/Cannabis/cannabis-faq14.html