COVID-19: Verkürzter Genesenenstatus
Mitte Januar hat das Robert-Koch-Institut die Verkürzung der Gültigkeit des Genesenenstatus bekanntgegeben: von bisher sechs Monaten auf drei Monate.

Als Begründung gibt das RKI an: „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts für den Genesenennachweis lauten (Stand 15.01.2022):
„Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
und
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
und
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“
Da die Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen muss, verkürzt sich die Dauer des Genesenenstatus sogar auf 62 Tage.
Quelle: Robert-Koch-Institut
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