Allergische Reaktionen bei Verzehr des Gelben Mehlwurms möglich

Der Gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) ist das erste Insekt, das in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen wurde. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist auf mögliche allergische Reaktionen beim Verzehr des Gelben Mehlwurms hin.
Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den Gelben Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zuzulassen. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedsstaaten halten Tenebrio molitor grundsätzlich für sicher, daher darf die getrocknete Larve des Gelben Mehlwurms künftiges als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Zudem kann das neuartige Lebensmittel bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden, wie Nudeln oder Keksen. Die Veröffentlichung dieser Verordnung im EU-Amtsblatt steht noch aus.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist jedoch darauf hin, dass der Verzehr des gelben Mehlwurms bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen kann. Mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben sind möglich. Aus diesem Grund werden Etiketten von Produkten, die Tenebrio molitor enthalten, auch einen Hinweis auf solche möglichen Kreuzreaktionen enthalten müssen. [jg]
Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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