MTA-Reformgesetz: Alles bleibt beim Alten

Die geplante Einschränkung der Tätigkeit von Heilpraktikern im Bereich der Laborleistungen wurde durch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum MTA-Reformgesetz gestoppt. Die Rechtslage im Bereich der Laborleistungen bleibt damit für Heilpraktiker unverändert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) wurde am 28. Januar 2021 in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) vom Bundestag angenommen. Das Reformgesetzt muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden und soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Ein Erfolg, der auf die gemeinsamen Bemühungen der Berufsverbände zurückgeht, die sich für den Erhalt des Status quo eingesetzt haben.
Hintergrund
In einem Entwurf des Reformgesetzes (§ 5 Abs. 5 MTA-Gesetz) hieß es im vergangenen Jahr: „Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit und der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, dürfen von den in Absätzen 1 bis 4 genannten Personen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Anforderung ausgeübt werden“. Ursprünglich standen im Referentenentwurf ergänzend noch Heilpraktiker: „[…] zahnärztliche oder tierärztliche Anforderung oder auf Anforderung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers ausgeführt werden.“
Damit wären Heilpraktiker aus dem Personenkreis gestrichen worden, die Laborleistungen delegieren und Tätigkeiten nach § 5 MTBG ausüben dürfen. Das hätte Heilpraktiker sowohl betroffen, wenn sie Blut und Urin ihrer Patienten selbst untersuchen, als auch wenn sie eine Urin- oder Blutanalyse hätten beauftragen wollen.
Status quo bleibt
Nachdem die geänderte Fassung des Reformgesetzes vom Bundestag angenommen wurde, können Heilpraktiker weiterhin Tätigkeiten bei MTAs anfordern, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen. Sprich: sie können weiterhin Laborleistungen delegieren. Außerdem dürfen Heilpraktiker unverändert Tätigkeiten nach § 5 MTBG ausüben. [jg]
Quellen: Pressemitteilungen von Freie Heilpraktiker e.V., Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. und Heilpraktikerverband Bayern e.V. (Landesverband des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.)
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