Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Die Ärztekammer Brandenburg hat im Juni dieses Jahres die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung des Landes Brandenburg gestrichen. Die Streichung wird sicherlich dazu führen, dass nachwachsende Ärzte kaum noch für die Homöopathie gewonnen werden können.
Die Cottbuser Ärztin Samira Mohamed, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Zusatzbezeichnung Homöopathie, klagt jetzt gegen die Landesärztekammer Brandenburg. Eine Normenkontrollklage wurde am Abend des 2. November vom Berliner Anwalt Detlef Borrmann am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Rechtsanwalt Detlef Borrmann in einem Statement:
- Die Berufsfreiheit der Ärzte aus Art 12 Abs. 1 GG wird beeinträchtigt, wenn ihnen ohne zutreffende gesetzliche Grundlage die Möglichkeit genommen wird, ihre besondere Qualifikation durch das Heraushebungsmerkmal Homöopathie nachzuweisen.
- Es liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor, wenn die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen wird, Ärzte mit anderer Akzentuierung dagegen auf besondere Erfahrungen hinweisen dürfen.
- Wenn die Ärztekammer die Wissenschaftlichkeit der Homöopathie in Zweifel zieht, übersieht sie, dass Art. 5 Abs. 3 GG nicht eine Mehrheitsmeinung schützt, sondern den wissenschaftlichen Wettstreit wünscht.
- Schließlich beeinträchtigt die Streichung das Recht der Patienten auf ausreichende Informationen über die für sie in Betracht kommenden Ärzte („Verbraucherschutz“ in Art. 2 Abs. 1 GG enthalten).
Quelle und weitere Informationen: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte Berlin/Brandenburg
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