Christian Heimüller

Die Firma vitOrgan bietet mehr als 80 verschiedene organhomöopathische Injektionspräparate an. Diese enthalten verschiedene Zellkomponenten fötaler und juveniler Zellen tierischen Ursprungs. Außerdem hat vitOrgan das Allergostop-KIT zur Gegensensibilisierung bei Allergien im Programm. Allergostop ist ein nach homöopathischem Verfahren hergestelltes Eigenblutpräparat.
Wir haben bei vitOrgan nachgefragt, ob der Behandler mit den Injektionspräparaten der Biomolekularen vitOrgan-Therapie (BvT) und mit der Herstellung von Allergostop in Konflikt mit dem neuen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gerät.

Hintergrund: Seit August 2019 ist das neue GSAV in Kraft. Damit ist dem Heilpraktiker die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der Praxis nicht mehr erlaubt. Das klingt zunächst unproblematisch, aber: Mit der gültigen Form der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) fallen Blutzubereitungen unter die Verschreibungspflicht. Das GSAV stellt auch die Anwendung von Gewebe und Gewebezubereitungen am Patienten unter Arztvorbehalt. Frischzellentherapie und die Anwendung von Stoffen tierischer Herkunft mit dem Risiko der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien ist mit dem neuen GSAV Ärzten und Heilpraktikern verboten.

Nach Auskunft von vitOrgan können die organhomöopatischen Arzneimittel, wie bisher gewohnt, über Apotheken bezogen und uneingeschränkt in der Praxis von Arzt und Heilpraktiker angewendet werden. Sämtliche vitOrgan-Präparate sind nach GMP-Richtlinien hergestellte, registrierte, homöopathische Arzneimittel und daher von diesem Verbot ausgenommen. Dies gilt auch für das Allergostop-KIT, denn die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) stellt homöopathische Verdünnungen ab der D4 von der Verschreibungspflicht frei.