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27. November 2019

Neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“

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(jg) Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat eine Leitlinie für Patienten rund um das Thema Diabetes und Straßenverkehr veröffentlicht, die als Ergänzung zur bestehenden wissenschaftlichen Leitlinie für Fachkräfte dienen soll. Darin erfahren Diabetespatienten, was sie beachten müssen und welche Rechte sie haben. Denn nach wie vor kommt es vor, dass Behörden wie Begutachtungsstellen oder Fahrerlaubnisbehörden die Fahreignung von Diabetikern generell infrage stellen. Die Leitlinie soll Patienten über ihre Rechte aufklären und Sicherheit vermitteln, damit sie es einfacher haben, gegen fehlerhafte Gutachten vorzugehen und einen unbegründeten Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Denn fast alle Diabetespatienten dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und sowohl privat wie auch beruflich Kraftfahrzeuge steuern. Eine Diabeteserkrankung ist kein Grund zum Ausschluss aus dem Straßenverkehr und erhöht die Unfallhäufigkeit per se nicht. Folge- oder Nebenerkrankungen müssen jedoch realistisch eingeordnet werden – Sehstörungen aufgrund einer diabetischen Netzhauterkrankung oder sensomotorische Störungen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms sind Beispiele, die sehr wohl ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen. Zudem ist es wichtig, dass eine Unterzuckerung beim Fahren vermieden wird. Die Experten raten daher zu einer Blutzuckermessung vor jeder Fahrt, um bereits vor Fahrtantritt einer drohenden Unterzuckerung entgegensteuern zu können. Bei längeren Fahrten empfehlen sie, mindestens alle drei Stunden den Blutzucker zu messen.

Die Patientenleitlinie kann auf der Website der DDG kostenlos heruntergeladen werden: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de