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11. September 2019

GSAV und Petition zur Erhaltung der Eigenbluttherapie

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Alexander Kirch/shutterstock.com

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist Mitte August in Kraft getreten. Ursprünglich war das Inkrafttreten schon für Juli geplant, wegen eines Verfahrensfehlers kam es jedoch zu Verzögerungen. Diese Verzögerung wollte der Heilpraktiker Michael Breuer aus Hamburg nutzen, um eine Petition an den Bundestag zu richten. Um eine Anhörung im Bundestag zu erwirken, müssen 50 000 Unterschriften gesammelt werden, die im Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden können. Das GSAV wurde mittlerweile zwar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtsgültig; die Online-Petition „Kein Verbot der Eigenblut-Therapie – Naturheilverfahren erhalten!“ läuft jedoch nach wie vor und kann noch bis zum 23. September unterzeichnet werden. (jg)
Zur Petition auf openpetition.de